In Niedersachsen schienen Kinder mit Behinderung bisher kein
Recht auf einen integrativen Kita-Platz zu haben.
Das Kita-Gesetz formulierte 2021 wieder nur einen Anspruch auf
einen Platz in einer heilpädagogischen Kita. Wir finden: das
ist nicht mit der Behindertenrechtskonvention vereinbar. Die
Kommunen wähnen sich im Recht, wenn sie Familien an weit
entfernte heilpädagogische Kitas verweisen oder gar keinen
Platz anbieten.
Die Initiative „Recht auf Bildung“ hat Eltern ermutigt, sich anwaltlich vertreten zu lassen, um das Recht ihrer Kinder auf einen integrativen Kita-Platz einzuklagen.Wir sind froh über aktuelle Urteile, z.B. vom Verwaltungsgericht Hannover.
Als langjährig erfahrene Fachkräfte in der Inklusion bieten wir
im Ehrenamt unsere Unterstützung an. Wir sind über verschiedene
Arbeitskreise niedersachsenweit gut vernetzt und können auch
regionale Kontakte vermitteln.
Wir bitten Sie / Euch / Dich, mit einer Spende Solidarität zu
zeigen – damit betroffene Familien den juristischen Weg gehen
können, ohne finanzielle Nöte zu befürchten. Diese Spenden
werden ausschließlich für etwaige Prozesskosten verwandt.
Unterstützt wird die Initiative vom Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V., das sich als gemeinnütziger Verein seit Jahrzehnten für die Verbesserung der Strukturqualität in niedersächischen Kindertageseinrichtungen einsetzt. Vom Bündnis wird auch das Spendenkonto verwaltet.
Spendenkonto „Recht auf Bildung“:
Kontoinhaber: Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V.
IBAN: DE03251900010391327901
Hannoversche Volksbank eG (BIC: VOHADE2H)
Als Kontaktperson der Initiative ist Birgit Rauschke erreichbar unter: recht.auf.bildung(at)gmx.de
Zur Anhörung im Kultusausschuss 2021 formierte sich eine Demonstration des Aktionsbündnisses NKiTaG, von ver.di organisiert.
Eine zentrale Forderung des trägerübergreifenden Aktionsbündnisses war neben der notwendigen Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels der seit Jahren überfällige Rechtsanspruch auf einen integrativen Kita-Platz.