Das Land Niedersachsen gibt Kindern mit Behinderung mit dem
Kindertagesstätten-Gesetz NKiTaG weiterhin kein Recht auf einen
integrativen Kita-Platz.
Damit ignoriert das 2021 geänderte Gesetz die
Behindertenrechtskonvention. Die Kommunen wähnen sich im Recht,
wenn sie Familien an weit entfernte heilpädagogische Kitas
verweisen oder gar keinen Platz anbieten. Das widerspricht
unserer Meinung nach Art. 3 Abs 1 unseres Grundgesetzes:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wir wollen Eltern von Kindern mit Behinderung dabei unterstützen, ihr Recht auf einen integrativen Platz einzuklagen. Damit setzen wir ein Zeichen gegen diese strukturelle Diskriminierung. Die Initiative „Recht auf Bildung“ ermutigt Eltern, sich anwaltlich vertreten zu lassen, um das Recht ihrer Kinder auf einen integrativen Kita-Platz einzuklagen.
Als langjährig erfahrene Fachkräfte in der Inklusion bieten wir
im Ehrenamt unsere Unterstützung an. Wir sind über verschiedene
Arbeitskreise niedersachsenweit gut vernetzt und können auch
regionale Kontakte vermitteln.
Wir bitten Sie / Euch / Dich, mit einer Spende von 10 Euro
Solidarität zu zeigen – damit betroffene Familien den
juristischen Weg gehen können, ohne finanzielle Nöte zu
befürchten. Diese Spenden werden ausschließlich für etwaige
Prozesskosten verwandt.
Unterstützt wird die Initiative vom Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V., das sich als gemeinnütziger Verein seit Jahrzehnten für die Verbesserung der Strukturqualität in niedersächischen Kindertageseinrichtungen einsetzt. Vom Bündnis wird auch das Spendenkonto verwaltet.
Spendenkonto „Recht auf Bildung“:
Kontoinhaber: Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V.
IBAN: DE03251900010391327901
Hannoversche Volksbank eG (BIC: VOHADE2H)
Auch größere Spenden sind hilfreich!
Als Kontaktperson der Initiative ist Birgit Rauschke erreichbar unter: recht.auf.bildung(at)gmx.de
Das Kita-Gesetz ist seit September 2021 in Kraft. Das nifbe e.V. (Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Erziehung) hat die Beiträge zur Diskussion des Gesetzentwurfs dokumentiert. Die Durchführungsverordnung ist ebenfalls verabschiedet und lässt viele Fragen offen.
Zur Anhörung im Kultusausschuss formierte sich eine Demonstration des Aktionsbündnisses NKiTaG, von ver.di organisiert.
Eine zentrale Forderung des trägerübergreifenden Aktionsbündnisses war neben der notwendigen Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels der seit Jahren überfällige Rechtsanspruch auf einen integrativen Kita-Platz.